Zusatzkosten

Was zusätzlich zum Auftragspreis anfallen kann

Hier findest du alle Kosten, die zusätzlich zum Auftragspreis entstehen können. Sie fallen nur an, wenn die genannte Voraussetzung vorliegt. Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Grundlage ist Ziffer 4 unserer AGB.

Pauschalpreis bis zur Ladekante: Solange du nicht höher als bis zum Rand befüllst und nur die gebuchte Abfallart einfüllst, zahlst du bei Altholz, Baumischabfall, Gartenabfall, Schrott und Sperrmüll keinen Aufschlag für das Gewicht.

Bauschutt, Beton und Erdaushub: Diese Abfälle sind sehr schwer. Im Preis sind 1,5 Tonnen je Kubikmeter Containervolumen enthalten, also zum Beispiel 7,5 Tonnen bei einem Container mit 5 m³. Das reicht bei normal befülltem Bauschutt in aller Regel aus. Nur wenn der Container schwerer ist, berechnen wir das Mehrgewicht nach Wiegeschein.

Zusatzleistungen

LeistungPreisWann fällt das an?
Leerfahrt179,00 €Der Container kann nicht gestellt oder abgeholt werden, weil der Stellplatz blockiert oder die Zufahrt nicht frei ist, oder weil der Container über die Ladekante befüllt oder zu schwer ist, um sicher gehoben zu werden.
Weiterer Standtaglaut AngebotNach Ablauf der beim Angebot angegebenen inklusiven Standzeit, je Kalendertag.
Mehrgewicht99,00 € je angefangene TonneNur bei Bauschutt, Beton und Erdaushub, wenn der Container mehr wiegt als 1,5 Tonnen je m³ Containervolumen. Nachweis durch Wiegeschein.
Fehlbefüllung: UmstufungPreisunterschied zur tatsächlichen AbfallartEs wurden Abfälle eingefüllt, die nicht zur gebuchten Abfallart gehören. Berechnet wird der Unterschied zum Angebotspreis desselben Partners für die tatsächlich eingefüllte Abfallart. Bietet der Partner diese nicht an, gilt sein Preis für Baumischabfall.
Fehlbefüllung: Sortierpauschale149,00 € je ContainerZusätzlich zur Umstufung, wenn der Container wegen Fehlbefüllung nachsortiert werden muss.

Stornierung

Du kannst jederzeit nachweisen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Als Verbraucher hast du außerdem dein gesetzliches Widerrufsrecht.

Gefährliche Abfälle

Asbest, künstliche Mineralfasern (z. B. Glaswolle, Steinwolle), teerhaltige Stoffe, Farben, Lacke, Öle, Chemikalien, Batterien und Elektrogeräte dürfen nicht in den Container. Werden sie trotzdem eingefüllt, berechnen wir die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Mehrkosten statt der Pauschalen oben.

Stand: November 2026